Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Brautstyling
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der Visagistin und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Bestimmungen
1)Reservierungen:
Termine können gerne ab 1Jahr im Voraus reserviert werden. Die Reservierung bleibt bis zu 2Wochen bestehen. Erfolgt danach keine Buchung wird der Termin bei der Visagistin automatisch wieder freigegeben.
3) Buchung:
Die Buchung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung der Braut und wird mit dem Tag des Probetermins für beide Seiten verbindlich.
Annullierung:
a) Sollte die Buchung VOR dem Probetermins annulliert werden, entsteht für beide Seiten keinerlei Verbindlichkeiten.
b) Sollte die Buchung NACH dem stattgefunden Probetermins annulliert werden, so ist der Probetermin mit 50% des Gesamtbetrages zu bezahlen (siehe Probetermin), der Restbetrag ist hinfällig.
c) Sollte die Buchung NACH dem stattgefunden Probetermin weniger als 4Wochen vor der Hochzeit annulliert werden, so sind 80% des Gesamtbetrages und ab 2Wochen vorher der volle Gesamtbetrag zu zahlen.
d) Erfolgt die Annullierung durch die Visagistin, wird sich der Visagist nach besten Kräften bemühen für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
4. Probetermin
a) Der Probetermin findet ca. 4-6 Wochen vor der Hochzeit in den Örtlichkeiten der Visagistin statt. Sollte die Probe auf Wunsch der Braut an einem anderen Ort stattfinden, so sind die Kosten der Anfahrt dafür von der Braut zu tragen.
b) Der Probetermin ist zur gemeinsamen Ideenfindung und Absprache für die Hochzeit gedacht. Besonders für die Frisur erheben wir keinen Anspruch auf Perfektion zur Probe. Es werden in der Probe wahrscheinlich mehrere Frisuren getestet. Weshalb die einzelne mit deutlich weniger Produkt im Haar gearbeitet wird als zur Hochzeit an sich.
c) Haarschmuck, Schleier sind bitte am Termin mitzubringen. Es liegt aber auch beides zum Testen für Sie bereit.
d) Die Probe ist für max. 4Stunden angesetzt. Zeitabweichungen bis zu 1Stunde werden nicht berechnet.
e) Etwaige Beanstandungen sollten von der Braut zur Probe angesprochen werden. Ist die Probe zur Zufriedenheit der Kundin abgeschlossen, gilt die Probe als erfolgreich beendet und die Buchung wird verbindlich.
f) Der Probetermin wird mit 50% der Restsumme berechnet und am Tag der Probe in BAR gezahlt.
5.Bezahlung
Der Restbetrag der Buchung inkl. Fahrtkosten, sind am Tag der Hochzeit in BAR zu zahlen.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten betragen 0,80€/km ab Heiligenwald/Saar.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Probetermin und Hochzeitsstylings am Tag der Trauung) und der gebuchten Leistungen zustande. Mit der Buchung des Brautstylings fällt eine Anzahlung von 100€ an, die spätestens 5Tage nach Bestätigung der Buchung per Überweisung zu zahlen sind. Sollte dies nicht geschehen, wird der Termin automatisch wieder freigegeben.
Bei einer Absage Ihrerseits behalte ich die 100€ Anzahlung verschuldensunabhängig ein (inkl. Probetermin, sofern diese schon geleistet wurde).
Bei Ausfall meinerseits durch z.B. Krankheit oder Unfall, werde ich bestmöglich nach einem Ersatz schauen und weiterleiten. Die Rückerstattung der Anzahlung erfolgt in diesem Fall ebenfalls verschuldensunabhängig zu 100%, ausgenommen die Kosten
für Probetermin (wenn dieser bereits geleistet wurde).
Sonderregelung durch behördliche Anordnungen Sollte der Hochzeitstermin durch behördliche Anordnungen nicht stattfinden, können
wir gerne einen Ausweichtermin vereinbaren. Sollte ich an dem Ausweichtermin ausgebucht sein, biete ich die Möglichkeit an:
Rückerstattung: 50% der Anzahlung (ausgenommen bereits geleistete Leistungen) Eine darüber hinaus gehende Erstattung in Folge behördlicher Anordnungen ist nicht möglich.
Ich habe die AGB’s durchgelesen und bin damit einverstanden:
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Kundin MKostmetiCar – Martina Krause